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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG
Stand 15.06.2017
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Produktlinien der Firma Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG:
• Certified Business Hotel®
• Certified Conference Hotel®
• Certified Green Hotel®
• Certified Conference Ship®
• Certified Serviced Apartment®
• Certified Event Location®
Die AGB gelten auch für weitere und künftige Produktlinien der Firma Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG. Die Produktlinien Certified Business Hotel®, Certified Conference Hotel®, Certified Green Hotel®, Certified Serviced Apartment® und Certified Conference Ship® sind eingetragene Marken der VDR Service GmbH.
Präambel
Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR), die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM) und das German Convention Bureau e.V. (GCB) sind unter Einbringung ihrer jeweiligen Kernkompetenz im Geschäftsreise- und Veranstaltungsmanagement bemüht, die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hotellerie, weiteren Leistungsanbietern und Geschäfts- bzw. Tagungsreisenden sowie Veranstaltern zu professionalisieren und daher Industriestandards im Geschäftsreise- und Tagungsbereich zu schaffen.
Der VDR und die VDR Service GmbH haben die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG exklusiv beauftragt, die Zertifizierungen Certified Business Hotel®, Certified Conference Hotel®, Certified Green Hotel®, Certified Serviced Apartment® und Certified Conference Ship® durchzuführen, zu vermarkten und weiterzuentwickeln. Der VDR ist fachlich in alle Weiterentwicklungen involviert und wird die Zertifizierung beratend begleiten und fördern.
Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG wird neben der Betreuung, Weiterentwicklung und Vermarktung der bestehenden Zertifizierungen neue Zertifikate und Zusatzmodule konzipieren und unter Einbeziehung der Kernkompetenzen der jeweiligen und auch weiterer Trägerverbände in den Markt einführen.
1. Träger
1.1 Je nach Produktlinie sind diese Verbände Träger der Zertifikate:
• Certified Business Hotel®: VDR
• Certified Conference Hotel®: VDR, DGVM, GCB
• Certified Green Hotel®: VDR, B.A.U.M. e.V.
• Certified Serviced Apartment®: VDR
• Certified Conference Ship®: VDR
• Certified Event Location®: VDR, DGVM, GCB, MPI Germany
1.2 Neue Zertifikate werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Kernkompetenzen in Zusammen-arbeit mit Fach- und Branchenverbänden erarbeitet.
2. Betreiber
2.1 Betreiber und exklusiver Lizenznehmer für Certified Business Hotel®, Certified Conference Hotel®, Certified Green Hotel®, Certified Serviced Apartment®, Certified Event Location® und Certified Conference Ship® ist die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG. Daneben betreibt die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG weitere Produktlinien im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Qualität und Prozesse von Marktanbietern.
2.2 Zur Geschäftstätigkeit der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG gehört neben der Überprüfung des Auftraggebers auf Grundlage der je Kategorie beschriebenen Standardkriterien sowie deren Aufrechterhaltung während des Zertifizierungszeitraumes in Form von jährlichen Überwachungsaudits auch die Entwicklung von Schulungs- und Weiterbildungsangeboten, die Entwicklung von Marketingaktivitäten und Vermarktungsangeboten sowie die Beratung und Consulting. Ebenso bietet Certified im Rahmen von Qualitätskontrollen sogenannte Mystery Checks an.
2.3 Sofern und sobald der Auftraggeber die Standardkriterien erfüllt und die Prüfung erfolgreich absolviert hat, erteilt die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG diesem das jeweilige Zertifikat der von ihm gewählten Kategorie gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Zertifizierungsverfahren
3.1 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG prüft den Auftraggeber entsprechend der jeweils aktuell gültigen Prüfkriterienkataloge (diese erhält der Auftraggeber im Vorfeld der Prüfung vom Projektbüro zugesandt. Die jeweils aktuelle Fassung liegt auch im Login-Bereich für Hotels und Locations zum Download bereit.).
3.2 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG entsendet einen Prüfer, der die Prüfung vor Ort durchführt. Die Prüfung findet nach Terminabsprache zwischen Prüfer und Auftraggeber statt und hat innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung zu erfolgen. Danach fällt eine neue Anmeldegebühr an, wenn die Prüfung aufgrund einer Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist stattfinden kann.
3.3 Die Prüfung zur Erst- bzw. Rezertifizierung findet alle drei Jahre statt; sie ist kostenpflichtig. In den dazwischenliegenden Jahren erfolgt eine stichprobenhafte Überprüfung anhand von öffentlich zugänglichen Unterlagen (z.B. Prospekte, Homepages) oder angeforderten Belegen
(z. B. Kauf- oder Rechnungskopien), durch Selbstangaben im Loginbereich „Überwachungsaudit“ oder von anonym durchgeführten Tests („Mystery Checker“). Die gemäß Prüfkriterien notwendigen und angeforderten Belege müssen vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sind eventuelle Übernachtungs- (max. 2 Übernachtungen) und Verpflegungsleistungen im Rahmen von Prüfungen und anonymen Tests für den eingesetzten Prüfer vom Auftraggeber zu tragen. Reisekosten sind in Deutschland nicht separat zu zahlen, für das Ausland werden die Kosten vom Auftraggeber übernommen!
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, am vereinbarten Prüfungstermin den Zugang zu allen Tagungs- und Funktionsräumen zu ermöglichen, alle gemäß der jeweiligen Prüfkriterien gewünschten Unterlagen (Rechnungen, Bestätigungen, Nachweise etc.) zur Einsicht bereitzuhalten und ggf. eine ausreichende Anzahl von Zimmern, mind. jedoch drei Zimmer pro Kategorie, zur Prüfung freizuhalten. Der Auftraggeber bestimmt einen Ansprechpartner, der die Prüfung begleitet und über entsprechende Handlungs- und Auskunftsvollmacht verfügt.
3.5 Der Prüfer wird alle Kriterien der jeweils gültigen Prüfkriterienkataloge untersuchen. Die einzelnen Ergebnisse dokumentiert er im Prüfungsprotokoll und bespricht sie mit dem Vertreter des Prüfobjekts im Rahmen des Abschlussgesprächs.
3.6 In der Regel entscheidet der Prüfer nach Abschluss der Prüfung, ob der Auftraggeber die Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt. In Zweifelsfällen, in denen der Prüfer vor Ort keine eindeutige Entscheidung treffen kann, wird der Vorgang dem Prüfungsausschuss vorgelegt. Dieser besteht aus dem Chefprüfer, dessen Stellvertreter und dem Geschäftsführer von Certified.
3.6.1 Im Fall des Bestehens der Prüfung verleiht die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG dem Auftraggeber das jeweilige Zertifikat für die Dauer von drei Jahren ab Prüfungstermin.
3.6.2 Eventuelle Nachbesserungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Prüfung zu leisten, bzw. ist ein mit dem Prüfer abgestimmter Maßnahmenplan vorzulegen.
3.6.3 Im negativen Fall kann der Auftraggeber innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Prüfungstermin eine Nachprüfung beantragen. Sofern diese erfolgreich bestanden wird, verleiht die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG dem Auftraggeber das jeweilige Zertifikat für 36 Monate ab dem Nachprüfungstermin. Falls die Nachprüfung kein positives Ergebnis hat, wird das Zertifikat nicht erteilt. Der Auftraggeber ist jedoch zur Zahlung der Anmelde- und Prüfgebühren verpflichtet.
4. Leistungsumfang der Zertifizierung
Nach bestandener Prüfung erteilt die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG dem Auftraggeber je nach Kategorie das jeweilige Zertifikat. Mit Zertifikatserteilung sind folgende Leistungen verbunden:
4.1 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit von jeweils drei Jahren begrenzte, widerrufliche (siehe Ziffer 6 – Entzug) Recht ein, das jeweilige Zertifikat zu führen.
4.2 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG stellt dem Auftraggeber leihweise für den Zertifizierungszeitraum ein Glasschild mit dem offiziellen Certified Logo zur Verfügung. Das Eigentum an Schild und Aufsteller verbleibt bei der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG. Das Schild ist gut sichtbar am Kunden-/Gästeeingang anzubringen sowie in sauberem Zustand zu halten.
4.3 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG stellt dem Auftraggeber nach Zahlungseingang der Anmelde- und Prüfgebühr für den jeweiligen Zertifizierungszeitraum das Zertifikat in Form einer Urkunde aus.
4.4 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG stellt dem Auftraggeber auf Wunsch für den Zertifizierungszeitraum eine Fahne oder andere Marketingmaterialien gegen eine Bereitstellungsgebühr zur Verfügung. Das Eigentum an diesen Produkten verbleibt bei der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG.
4.5 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG stellt dem Auftraggeber weiterhin das jeweilige Zertifikatslogo in digitaler Form und als Druckvorlage zur Verfügung, so dass der Leistungsträger dieses für den Zertifizierungszeitraum auf seiner Homepage, in E-Mails, Prospekten und anderen Werbemedien verwenden kann.
4.6 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG gestattet dem Auftraggeber für den Zertifizierungszeitraum die Verwendung der Zertifikatsurkunde, des Schildes, des Logos und ggf. anderer Materialien zu werblichen Zwecken. Während des Zertifizierungszeitraumes erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht zur Verwendung der Marke im Zusammenhang mit der Werbung des Auftraggebers mit dem jeweiligen Zertifikat. Für andere Zwecke darf das Markenrecht nicht verwendet werden.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich unwiderruflich, sämtliche zum Zeitpunkt der Prüfungen und Audits gültigen Standardkriterien für die Dauer des Zertifizierungszeitraumes einzuhalten. Sofern es sich um die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung bestimmter Dienstleistungen handelt, verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen für den gesamten Zertifizierungszeitraum nachzukommen.
5.2 Der Auftraggeber stellt die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Verletzungen der Standardkriterien machen können.
5.3 Der Auftraggeber wird dem Prüfer während des Prüfungstermins ungehinderten Zugang zu allen Funktionsbereichen gewähren, die prüfungsrelevant sind. Dem Prüfer werden kostenfrei bis zu zwei Übernachtungen mit Frühstück ermöglicht (siehe auch Ziffer 3.3 und 3.4).
5.4 Der Auftraggeber stellt der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG pro Jahr einen Übernachtungsgutschein für 2 Nächte und 2 Personen (ÜF), wahlfrei auch noch zusätzlich für ein Abendessen oder eine Anwendung für Marketingzwecke unentgeltlich zur Verfügung. Certified wird die Gutscheine z.B. für Gewinnspiele, Umfragen, Messestandaktionen etc. einsetzen, um das Zertifikat im Markt bekannter zu machen.
5.4 Nach Beendigung des Zertifizierungszeitraumes übersendet der Auftraggeber auf eigene Kosten an die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG das Schild sowie eventuell in seinem Besitz befindliche Marketingmaterialien (wie z.B. Fahnen, Urkunden) innerhalb von einer Woche nach Ende des Zertifizierungszeitraums. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, umgehend nach Beendigung des Zertifizierungszeitraumes das Logo und die Marke Certified der jeweiligen Zertifizierung aus seinen digitalen Medien (E-Mails, Homepage etc.) zu entfernen und keine Druckerzeugnisse mehr mit dem jeweiligen Zertifizierungslogo oder der entsprechenden Marke zu verbreiten.
5.5 Jede Zuwiderhandlung nach Ziffer 5.4, die nach einer Frist von 3 Monaten nach Beendigung des Zertifizierungszeitraumes festgestellt wird, wird mit einer Vertragsstrafe von EUR 5.000 pro Fall geahndet, gleich ob die Beendigung des Vertrages durch Kündigung oder Entzug erfolgt.
6. Entzug der Zertifizierung
6.1 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG kann dem Auftraggeber die Zertifizierung nachträglich entziehen, wenn
6.1.1 nach Kenntnis der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG die Standardkriterien nicht eingehalten sind und der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Monaten seit Aufforderung durch die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG den Nachweis erbringt, dass die beanstandeten Mängel beseitigt sind; oder
6.1.2 der Auftraggeber nach Überzeugung der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG sonstige Hauptpflichten, die der Aufrechterhaltung der Standardkriterien dienen, verletzt; oder
6.1.3 der Auftraggeber mindestens fünf Negativbewertungen in Bezug auf die Prüfungskriterien durch Kunden erhält und diese Mängel durch einen anonymen Test der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG (z.B. durch einen Mystery Check) bestätigt werden; oder
6.1.4 der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG nicht nachkommt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
6.2 Der Entzug der Zertifizierung bezieht sich jeweils auf die dem Auftraggeber für den Zertifizierungszeitraum erteilte Zertifizierung. Eine erneute Zertifizierung nach Ablauf des ursprünglichen Zertifizierungszeitraumes ist möglich und wird wie ein „Neuantrag“ behandelt.
6.3 Im Falle des Entzugs der Zertifizierung werden die Einträge des Auftraggebers in den Verzeichnissen der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG gelöscht und Ziffern 5.4 und 5.5 finden Anwendung.
6.4 Bereits geleistete Zahlungen verbleiben bei Certified, es besteht kein Recht auf Rückerstattung.
7. Entgelte
7.1 Im Rahmen der Anmeldung zur Zertifizierung fällt eine einmalige Anmeldegebühr an. Das Nutzungsentgelt fällt für jeweils zwölf Monate an und ist im Voraus zu entrichten.
7.2 Im Rahmen der Erstprüfung fällt eine Prüfungsgebühr an. Für eine eventuell notwendige Nachprüfung fällt eine erneute Prüfungsgebühr an. Fahrt- und Reisekosten im Inland werden nicht berechnet. Bis zu zwei Übernachtungen inkl. Frühstück und Verpflegung im normalen Umfang werden vom zu prüfenden Auftraggeber bereitgestellt. Die Prüfungsgebühr ist im Voraus zu entrichten.
7.3 Im Rahmen der Rezertifizierung (alle drei Jahre) fällt jeweils erneut eine Prüfungsgebühr nach den dann aktuell geltenden Gebührensätzen an, die im Login-Bereich veröffentlicht sind und dem Auftraggeber im Vorfeld der Prüfung mitgeteilt werden. Fahrt- und Reisekosten im Inland werden nicht berechnet. Bis zu zwei Übernachtungen inkl. Frühstück und Verpflegung im normalen Umfang werden vom zu prüfenden Auftraggeber bereitgestellt. Eine eventuell notwendige Nachprüfung ist kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr ist im Voraus zu entrichten.
7.4 Im Falle eines aufgrund von Mängelbeschwerden angeordneten anonymen Tests („Mystery Check“) übernimmt der Auftraggeber die Übernachtungs- und Verpflegungskosten im eigenen Haus sowie eine Aufwandsentschädigung, die sich an den Prüfungsgebühren orientiert. Der „Mystery Checker“ identifiziert sich am Ende seines Aufenthaltes mit einem offiziellen Beauftragungsschreiben der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG, in dem auch der Anlass des anonymen Tests erläutert wird.
7.5 Offiziell beauftragte Mystery Checks werden zu den jeweils geltenden Konditionen durchgeführt und abgerechnet. Ansonsten gelten die Bestimmungen von § 7.4.
7.6 Im Falle eines Vertragspartnerwechsels, z. B. aufgrund Betreiberwechsels, oder einer Umbenennung wird eine Umschreibungs- und Übertragungsgebühr in Höhe der jeweils gültigen Anmeldegebühr erhoben. Darin beinhaltet sind der Austausch von Logo und Name auf der Homepage sowie die Neuausstellung und Übersendung von Urkunden, das Anpassen von Texten und Beschreibungen sowie das Austauschen von Bildern auf der Homepage.
7.7 Für das Auswechseln von Bildern, Videos, Logos und Texten wird eine Servicegebühr erhoben. Der aktuelle Stundenverrechnungssatz liegt bei Euro 65.
7.8 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG kündigt eine durch allgemeine Preissteigerungen oder Inflationsausgleich bedingte Erhöhung der Entgelte an. Die jährlichen Entgelte unterliegen einer automatischen Preisanpassung (Inflationsausgleich) von zur Zeit 2,5 Prozent. Diese sind bei Paket-Angeboten für den Zeitraum von jeweils 3 Jahren bereits berücksichtigt. Für bereits geleistete Vorauszahlungen werden solche Preisanpassungen nicht fällig. Sie gelten nur für künftige, noch nicht abgerechnete Zertifizierungszeiträume.
7.9 Die jeweiligen Entgelte sind gemäß der jeweils aktuellen Preisliste festgelegt. Sie beziehen sich auf jeweils ein Haus, einen Standort, eine Niederlassung, ein Schiff. Alle genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Das Nichtbezahlen von Rechnungen führt zur Streichung aus den Übersichtslisten und Registern der jeweiligen Zertifizierung und befreit die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG von der Erbringung weiterer vereinbarter Service- und Dienstleistungen.
7.10 Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung oder des Entzugs der Zertifizierung bleibt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der o. g. Entgelte bis zum Ablauf des jeweiligen Zertifizierungszeitraumes (max. 3 Jahre) bestehen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Alle Rechnungsbeträge sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Auslandsüberweisungen sind kosten- und spesenfrei zu leisten.
8.2 Überfällige Rechnungen werden nach Zahlungserinnerung und Mahnung an das Inkasso-Unternehmen Creditreform zur Beitreibung übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten und Gebühren trägt der Leistungsträger.
8.3 Werden Rechnungsbeträge vereinbarungsgemäß per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, so sind eventuelle Kosten und Bearbeitungsgebühren bei Nichteinlösung durch den Auftraggeber zu tragen.
9. Haftung
9.1 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG verpflichtet sich, ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sorgfalt und Kompetenz auszuüben und haftet nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Prüfungsordnung ausschließlich für Leistungen im Zusammenhang mit einer Zertifizierung.
9.2 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Bestimmungen des GmbH-Gesetzes mit einer maximalen Haftungsobergrenze bis zum Auftragswert (jährliches Nutzungsentgelt) der jeweiligen Zertifizierung. Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG haftet weder für leichte Fahrlässigkeit in Bezug auf vertragswesentliche Pflichten, noch für die Nichtanerkennung der von der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG durchgeführten Zertifizierung durch Dritte und auch nicht bei Schadenersatzforderungen an den Auftraggeber aufgrund nicht erfüllter Erwartungen.
9.3 Die Haftungsbeschränkung zugunsten der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG wirkt in gleicher Weise auch zugunsten ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, leitenden Angestellten und Organe, im Folgenden zusammengefasst Arbeitskräfte genannt.
9.4 Die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG haftet nicht für Personen und Mitarbeiter, die der Leistungsträger anlässlich der Prüfung durch die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG bereitstellt, es sei denn, die bereitgestellten Arbeitskräfte sind als Erfüllungsgehilfen von der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG anzusehen.
9.5 Soweit die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG nicht nach dem vorhergehenden Satz für bereitgestellte Arbeitskräfte haftet, hat der Leistungsträger die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
10. Gewährleistung
10.1 Dienstleistungsmängel sind der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens aber dreißig Tage nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG die nach dessen billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Mängel-beseitigung, z. B. in Form eines erneuten Prüfungsverfahrens, zu gewähren, andernfalls ist die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG von der Mängelbeseitigung befreit. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt diese fehl, kann der Leistungsträger die Vergütung entsprechend herabsetzen.
10.2 Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen und für etwaige Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und bedingt die Erfüllung und Aufrechterhaltung der jeweiligen Prüfkriterien sowie die positive Absolvierung der Prüfung (alle 3 Jahre).
11.2 Der Zertifizierungszeitraum beträgt jeweils drei Jahre.
11.3 Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zertifizierungszeitraums bei der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG eingegangen sein. Der Eingang der Kündigung und die Wirksamkeit werden von Certified schriftlich bestätigt.
11.4 Verweigert ein Haus, die turnusgemäß anstehende Rezertifizierungs-Prüfung durchführen zu lassen und hat nicht sechs Monate vor dem Ablauf des aktuellen Zertifizierungszeitraumes gekündigt, so ist es zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes bis zum Ende des nächsten turnusgemäßen Zertifzierungszeitraums verpflichtet.
11.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
11.6 Überträgt der Leistungsträger seine geschäftlichen Aktivitäten auf eine andere Gesellschaft (z.B. Betreiberwechsel), bedarf es zur Übertragung der jeweiligen Zertifizierung der vorherigen schriftlichen Mitteilung an und der schriftlichen Zustimmung durch die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG. In diesem Falle wird eine Registrierungs- und Umschreibegebühr für die Umschreibung sowie ggf. Kosten für eine zusätzliche Prüfung oder die Neuausfertigung von Urkunden fällig. Im Übrigen ist die neue Gesellschaft verpflichtet, den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen.
11.7 Überträgt die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG ihre geschäftlichen Aktivitäten auf eine andere Gesellschaft, so bedarf es einer schriftlichen – auch elektronischen – Mitteilung über diese Übertragung an den Leistungsträger. Diesem steht aus diesem Umstand kein Kündigungsrecht zu, wenn die übernehmende Gesellschaft den Leistungsumfang nicht reduziert.
12. Verwendung von Fotos und Videos
12.1 Um die zertifizierten Häuser anderen Marktteilnehmern und Buchenden aus Firmen, Verbänden und Institutionen adäquat zu präsentieren, erstellt Certified verschiedene Übersichten in print und digital (z.B. Certified Directory), stellt die Häuser auf einer eigenen Internetpräsenz (www.certified.de) vor und ist auf diversen Social Media Kanälen aktiv (z.B. Facebook, XING...). Ebenso werden Werbemotive für Anzeigen, Einladungen oder Veranstaltungsplakate entworfen.
12.2 Zu den in § 12.1 beschriebenen Zwecken stellt der Auftraggeber Certified Foto- und ggf. Filmmaterial unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber bestätigt, dass diese Fotos und Filme frei von Ansprüchen Dritter sind und überträgt Certified die Nutzungsrechte für o.g. Zwecke. Der Auftraggeber hält Certified frei von Ansprüchen des jeweiligen Fotografen, Künstler und aller anderen Rechteinhabern.
13. Schulungen, Seminare, Beratung & Consulting
Certified entwickelt in Zusammenarbeit mit externen Partnern entsprechende Angebote, an denen die Auftraggeber fakultativ teilnehmen können. Die Preis- und Teilnahmebedingungen sind in den jeweiligen Informationsunterlagen ausgeführt.
14. Messen, Veranstaltungen & Promotions
Certified entwickelt, teilweise in Zusammenarbeit mit externen Partnern, diverse Formate und Teilnahmemöglichkeiten, um sich bei Fachmessen, Kongressen, Fachveranstaltungen, Roadshows oder anderen Aktivitäten zu präsentieren und direkten Kundenkontakt zu erhalten. Die Preis- und Teilnahmebedingungen sind in den jeweiligen Informationsunterlagen ausgeführt.
15. Sonstiges
15.1 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Soweit die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen, ist Gerichtsstand der Sitz der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG.
15.2 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die vereinbarten Leistungen zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz der Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG.
15.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Certified Das Kundenzertifikat GmbH & Co. KG personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke speichert und verarbeitet.
15.4 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
16. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

